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   BVerfG, 09.10.1989 - 2 BvR 1558/89   

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https://dejure.org/1989,2201
BVerfG, 09.10.1989 - 2 BvR 1558/89 (https://dejure.org/1989,2201)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1989 - 2 BvR 1558/89 (https://dejure.org/1989,2201)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - 2 BvR 1558/89 (https://dejure.org/1989,2201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit von Durchsuchung und Beschlagnahme von Anderkontounterlagen eines Rechtsanwalts bei einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme - Bank - Anderkonto - Bank - Belege - Rechtsanwalt

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1989 - 2 BvR 1558/89
    Nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde hin einzugreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92)).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Dabei kann offen bleiben, ob die treuhänderische Verwaltung von Mandantengeldern überhaupt zu den verfassungsrechtlich besonders geschützten anwaltlichen Tätigkeiten gehört und ihre Offenlegung dementsprechend an der Berufsfreiheit zu messen sein kann (ablehnend BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 9. Oktober 1989 - 2 BvR 1558/89 -, wistra 1990, S. 97).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05

    Weg frei für automatischen Kontenabruf

    Dabei kann offen bleiben, ob die treuhänderische Verwaltung von Mandantengeldern überhaupt zu den verfassungsrechtlich besonders geschützten anwaltlichen Tätigkeiten gehört und ihre Offenlegung dementsprechend an der Berufsfreiheit zu messen sein kann (ablehnend BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 9. Oktober 1989 - 2 BvR 1558/89 -, wistra 1990, S. 97).
  • BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchung und

    Ob Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen, die sich bei einem Steuerberater befinden, überhaupt nicht, nur unter bestimmten Voraussetzungen oder generell dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO unterliegen mit der Folge, dass auch eine Durchsuchung mit dem Ziel ihrer Auffindung unzulässig wäre (vgl. Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 97, Rn. 25), ist in erster Linie eine Frage der Auslegung so genannten einfachen, unter der Verfassung stehenden Rechts (vgl. auch Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1989 - 2 BvR 1558/89 - wistra 1990, S. 97).
  • LG Bremen, 25.09.2000 - 43 Qs 282/00

    Beschlagnahme - Anderkonto eines Rechtsanwaltes

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände genügt dieses nach dem anzulegenden strengen Maßstab nicht, eine Einbindung der Leistungserbringer in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant festzustellen und sie damit in den Kreis der gem. § 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufshelfer aufzunehmen und ggf. der Strafandrohung des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB auszusetzen ( im Ergebnis ebenso: LG Aachen NJW 1999, 2381, 2382; BVerfG wistra 1990, 97; LG Würzburg wistra 1990, 118; differenzierend: LG Frankfurt WM 1994, 2279).
  • AG Münster, 08.08.1997 - 23 Gs 459/97

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit; Gleichstellung eines

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  • LG Chemnitz, 02.07.2001 - 4 Qs 13/01

    Beschlagnahme - Anderkonten

    Vielmehr stellt eine treuhänderische Tätigkeit des Rechtsanwalts keine notwendige anwaltliche Tätigkeit dar und betrifft die Berufsausübung des Rechtsanwalts allenfalls am Rande (BVerfG wistra 90, 97).
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